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Reisepass: Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Seit dem 01.01.2006 ersetzt der Kinderreisepass den Kinderausweis. Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderreisepass: In Österreich wurde am 16. Juni 2006 ein Kinderreisepass (ohne Chip aber mit digitalisiertem Foto) für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr eingeführt. Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aber weiterhin auch in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zur Eintragung im elterlichen Reisepass: Der Miteintrag der Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im elterlichen Pass des Modells 85 ist bis zum Ablauf des Passes am 31.12.2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Kinder in jedem Fall einen eigenen Ausweis mit Lichtbild.

Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum:
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben) bei Nachweis eines Rückflugtickets und ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz; (Ausnahmen: Staatsbürger von Portugal für Aufenthalte bis zu 28 Tagen);
(b) Commonwealth-Länder: Commonwealth-Länder (außer Guyana für 90 Tage), (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Indien, Kamerun, Mosambik, Namibia, Nauru, Pakistan und Papua-Neuguinea);
(c) Übrige Länder: Brasilien, Island, Israel, Liechtenstein, Mali, Mauretanien, Norwegen, San Marino, Tunesien, Türkei, Turks- und Caicos-Inseln und USA.
(d) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 90 Tagen): Argentinien, Chile, Japan, Kolumbien, Korea (Süd) und Uruguay;
(e) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 30 Tagen): Costa Rica;
(f) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 28 Tagen): Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bulgarien, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Kuba, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mexiko, Moldawien, Nicaragua, Panama, Peru, Rumänien, Russische Föderation, Suriname, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Venezuela.
(g) Übrige Länder (Aufenthalte von max. 28 Tagen): alle anderen Nationalitäten für touristische Aufenthalte von bis zu 28 Tagen, mit Ausnahme einiger Staaten.
Nähere Auskünfte erteilen die Botschaften und diplomatischen Vertretungen.

Hinweis:
Verlängerungsmöglichkeit in Barbados.

Visaarten: Touristen- und Geschäftsvisum.

Visagebühren:
Touristen- und Geschäftsvisum: 41 bei persönlicher Abholung in Brüssel und 58 bei postalischer Antragstellung in Brüssel. Die Visagebühren sind von Nationalität und Dauer des geplanten Aufenthalts abhängig. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben.

Antragstellung:
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen:
(a) 1 Antrag (in zweifacher Ausfertigung).
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Einreise nach Barbados noch mindestens 6 Monate gültig ist (ggf. mit Aufenthaltsgenehmigung).
(d) Rück- oder Weiterreiseticket.
(e) Gebühr (in bar nur bei persönlicher Antragstellung; Internationale Postanweisung oder Bankeinzug bei postalischer Antragstellung).
(f) Firmenschreiben bei Geschäftsreisen.
(g) Frankierter Rückumschlag (Einschreiben) bei postalischer Antragstellung.

Impfungen:
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Bearbeitungszeit: 2 Wochen.

Ausreichende Geldmittel:
Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Aufenthaltsgenehmigung:
Anfragen an das Immigration Department, in Bridgetown, Barbados.

Einreise mit Haustieren:
Für Haustiere muss eine Einfuhrgenehmigung beim Landwirtschaftsministerium beantragt werden. Einfuhrgenehmigungen für Hunde und Katzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz werden nicht ausgestellt.

Copyright © Columbus Publishing 2006

   
   

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